FG Sachsen - Beschluss vom 13.12.2018
4 V 1507/18
Normen:
UStG § 15a Abs. 1 S. 1-2;

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer für das insolvenzfreie Vermögen

FG Sachsen, Beschluss vom 13.12.2018 - Aktenzeichen 4 V 1507/18

DRsp Nr. 2023/4627

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer für das insolvenzfreie Vermögen

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

UStG § 15a Abs. 1 S. 1-2;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 für das insolvenzfreie Vermögen vom 3.8.2018.

Der Antragsteller war Organträger der X GmbH (Organgesellschaft). Er hatte mit Mietvertrag vom 31.3.1998 (Bl. 4 der Umsatzsteuerakten) das in seinem Eigentum stehende Betriebsgrundstück (Grundbuch von Y., Blatt 1909, Bl. 13 ff. Dauerunterlagen) an die Organgesellschaft vermietet. Der Antragsteller hatte im Jahr 2007 Leistungen für das Grundstück bezogen, aus denen er Vorsteuerbeträge i.H.v. 420.107,24 € von der Umsatzsteuer 2007 abgezogen hat.

Das Amtsgericht ... hat am 27.12.2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Organgesellschaft eröffnet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Grundstück zunächst weiter überlassen; ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen.

Am 11.4.2012 wurde die Zwangsverwaltung über das Grundstück angeordnet.

Am 18.7.2012 hat das Amtsgericht ... das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet.

Am 9.11.2012 erfolgte die Zwangsversteigerung des Grundstücks.