Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Streitig ist die Festsetzung der Umsatzsteuer 1997 und 1998.
Da der Antragsteller trotz mehrfacher Aufforderung keine Steuererklärungen für die Streitjahre abgegeben hatte, setzte das Finanzamt (FA) im Schätzungswege die Umsatzsteuer 1997 auf 0 EUR fest und löschte das Umsatzsteuersignal zum 1. Januar 1998.
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