FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.12.2023
14 K 1423/21
Normen:
UStG § 14 Abs. 2 S. 2; UStG § 3a Abs. 2 S. 1; UStG § 13b Abs. 2;

Antrag einer Schweizer Aktiengesellschaft auf Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2023 - Aktenzeichen 14 K 1423/21

DRsp Nr. 2024/10426

Antrag einer Schweizer Aktiengesellschaft auf Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

Im Falle der Insolvenz des Leistungsempfängers, der zu Unrecht in seinen Gutschriften (Rechnungen) Umsatzsteuer ausgewiesen hat, die vom Leistungserbringer vereinnahmt und an die Finanzverwaltung abgeführt wurden, ist dem Leistungsempfänger mithilfe der Billigkeitsregelungen der §§ 163 und 227 AO ein Direktanspruch gegen die Finanzverwaltung zuzubilligen, um trotz Fehlens der materiellumsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen den Vorsteuerabzug - jedenfalls im wirtschaftlichen Ergebnis - geltend zu machen.

Tenor

1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids über den Antrag auf Vorsteuerabzug im Billigkeitswege gemäß § 163 AO vom 21.09.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.05.2021 verpflichtet, die Umsatzsteuerfestsetzungen 2010 und 2011 im Billigkeitswege dahin zu ändern, dass für das Jahr 2010 die Umsatzsteuerfestsetzung um XXX € und für das Jahr 2011 um XXX € reduziert werden.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 2 S. 2; UStG § 3a Abs. 2 S. 1; UStG § 13b Abs. 2;

Tatbestand