Zwischen den Beteiligten ist (noch) streitig, ob Abschnitt 9 Buchst. a) des Antragsvordrucks ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.
Die Klägerin ist ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen. Ihr Geschäftsgegenstand ist „Öffentlichkeitsarbeit” (Werbung).
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