BFH - Urteil vom 08.09.2010
XI R 40/08
Normen:
UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 1a Abs. 1, § 3d Sätze 1 und 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 4; Richtlinie 77/388/; EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. d, Art. 28a Abs. 1 Buchst. a, Art. 28b Teil A Abs. 1, Abs. 2 Unterabs. 1 und 2;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 15.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1490/07

Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Falle der Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Unternehmers im Mitgliedsstaat der Identifizierung bei fehlendem Nachweis der Besteuerung des fraglichen innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat der Beendigung des Versands oder der Beförderung

BFH, Urteil vom 08.09.2010 - Aktenzeichen XI R 40/08

DRsp Nr. 2011/1287

Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Falle der Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Unternehmers im Mitgliedsstaat der Identifizierung bei fehlendem Nachweis der Besteuerung des fraglichen innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat der Beendigung des Versands oder der Beförderung

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, nach der der Unternehmer die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen kann, gilt bei richtlinienkonformer Auslegung nicht für den Fall, dass der Unternehmer im Mitgliedstaat der Identifizierung mehrwertsteuerpflichtig ist, weil er die Besteuerung des fraglichen innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat der Beendigung des Versands oder der Beförderung nicht nachgewiesen hat.

Normenkette:

UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 1a Abs. 1, § 3d Sätze 1 und 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 4; Richtlinie 77/388/; EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. d, Art. 28a Abs. 1 Buchst. a, Art. 28b Teil A Abs. 1, Abs. 2 Unterabs. 1 und 2;

Gründe

I.