Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 04.11.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.01.2022 wird der Beklagte verpflichtet, den Umsatzsteuerbescheid vom 07.07.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.09.2021 dahingehend zu ändern, dass die Umsatzsteuer auf 16.500,71 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 84 % dem Kläger und zu 16 % dem Beklagten auferlegt.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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