FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2016
7 K 7343/14
Normen:
UStG § 4 Nr. 20a S. 1; UStG § 19;

Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes oder Umsatzsteuerfreiheit bei Umsätzen als Regisseur

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 7 K 7343/14

DRsp Nr. 2016/13560

Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes oder Umsatzsteuerfreiheit bei Umsätzen als Regisseur

Tenor

Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2005 vom 21.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.2014 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von um 33.246,55 € geminderten Umsätzen zum Regelsteuersatz, von um 36.042,99 € erhöhten Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz und von weiterer Vorsteuer in Höhe von 75,43 € festgesetzt.

Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 21.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.2014 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von um 27.762,07 € geminderten Umsätzen zum Regelsteuersatz, von um 30.097,20 € erhöhten Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz und von weiterer Vorsteuer in Höhe von 75,84 € festgesetzt.

Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 28.08.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.2014 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von um 47.726,05 € geminderten Umsätzen zum Regelsteuersatz, von um 53.078,50 € erhöhten Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz und von weiterer Vorsteuer in Höhe von 133,76 € festgesetzt.