I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) hat den Kläger und Revisionskläger (Kläger) als ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden war, wegen nicht vorangemeldeter und entrichteter Umsatzsteuer 1980 der GmbH als Haftungsschuldner nach den §§ 34, 69 und 71 der Abgabenordnung (AO 1977) in Anspruch genommen. Die Haftungsschuld beruht auf den Feststellungen einer Umsatzsteuerprüfung, die zu einer Hinzuschätzung von 963.356 DM zu den vorangemeldeten Umsätzen des Jahres 1980 führte.
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