FG Niedersachsen - Urteil vom 19.02.2009
5 K 291/04
Normen:
EStG § 10 Abs. 4 Nr. 1; EStG § 10 Abs. 5 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 883

Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 bei verbilligter Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter - Mindestbemessungsgrundlage; Verbilligte Abgabe; Zeitungsabonnement; Verlagsmitarbeiter

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen 5 K 291/04

DRsp Nr. 2009/10566

Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 bei verbilligter Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter - Mindestbemessungsgrundlage; Verbilligte Abgabe; Zeitungsabonnement; Verlagsmitarbeiter

1. Zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1980. 2. Die Mindestbemessungsgrundlage soll Entgelte, die wegen arbeitsrechtlicher Beziehungen ungewöhnlich niedrig (verbilligt) bemessen sind, auf den Wert hochschleusen, der für die betreffenden Leistungen bei Unentgeltlichkeit als Bemessungsgrundlage in Betracht käme. 3. Auf die verbilligte Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an die Mitarbeiter der herausgebenden Verlagsgesellschaft ist die Mindestbemessungsgrundlage anzuwenden. 4. Die Regelung über die Mindestbemessungsgrundlage ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. 5. Zu den nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG anzusetzenden Selbstkosten zählen nicht nur die HK i. S. des § 255 Abs. 1 HGB (reine Material- und Druckkosten), sondern alle bei der Herstellung der Zeitung anfallenden Kosten einschließlich der Gemeinkosten.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 4 Nr. 1; EStG § 10 Abs. 5 Nr. 2;

Tatbestand: