Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob auf die Umsätze der Klägerin in den Streitjahren 2016 bis 2020 der ermäßigte Steuersatz nach §
Die Klägerin ist Diplom-Theologin sowie Diplom-Religionspädagogin und übte zunächst 17 Jahre lang eine Tätigkeit in der Gemeinde- und Sonderseelsorge als Pastoralreferentin aus. In den Streitjahren 2016 bis 2020 war sie als Trauer- und Hochzeitsrednerin freiberuflich tätig. Nach den eigenen Angaben der Klägerin resultierten ihre Umsätze in den Streitjahren überwiegend aus Trauerfällen, den kleineren Anteil machten freie Trauungen aus. In ihren Rechnungen wies die Klägerin jeweils Bruttobeträge (incl. USt) aus.
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