Die Beteiligten streiten um die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferungen von Nahrungsergänzungsmitteln sowie sog. Energydrinks in den Streitjahren 2015 bis 2018.
I.
Die Klägerin ist eine ... . Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Produkten für die Hautpflege und Nahrungsergänzungsmitteln. ... .
II.
Die Klägerin vertrieb in den Streitjahren unter anderem die Produkte A, B sowie die C-Produktgruppe.
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