FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.02.2017
5 K 5052/15
Normen:
UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c);
Fundstellen:
EFG 2017, 958

Anwendung des Regelsteuersatzes für im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführten Umsätze

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2017 - Aktenzeichen 5 K 5052/15

DRsp Nr. 2017/4433

Anwendung des Regelsteuersatzes für im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführten Umsätze

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c);

Tatbestand

Der Kläger war im Streitjahr 2012 als Fotograf unternehmerisch tätig. Zu den von ihm angebotenen Leistungen zählte u.a. die Hochzeitsfotografie und Portraitaufnahmen. Das führt der Kläger detailliert auf seiner Homepage aus.

Im Hinblick auf die von ihm angebotene Hochzeitsfotografie führt der Kläger auf seiner Homepage aus, dass er nicht die "typischen" Hochzeitsfotos erstelle, sondern sich auf besondere Fotos beschränke. Daher übernehme er auch nur eine begrenzte Anzahl von Hochzeiten pro Jahr, da es sich bei ihm nicht um Massenware handele.