Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2015 vom 02.02.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2022 wird die Umsatzsteuer auf 245.762,96 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 66 % der Klägerin und zu 34 % dem Beklagten auferlegt.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
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