Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Anwendung einer von der Verwaltung ermöglichten Übergangsregelung im Anschluss an eine zu seinen Lasten erfolgte Rechtsprechungsänderung hat und dabei gleichzeitig entgegen der früheren Verwaltungsauffassung gegenläufige steuererhöhende Umstände außer Betracht gelassen werden müssen.
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