FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.12.2015
9 K 2648/13
Normen:
UStG § 4 Nr. 8g; UStG § 4 Nr. 10b;

Anwendung einer von der Verwaltung ermöglichten Übergangsregelung im Anschluss an eine zu Lasten eines Umsatzsteuerpflichtigen erfolgten Rechtsprechungsänderung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2015 - Aktenzeichen 9 K 2648/13

DRsp Nr. 2016/19289

Anwendung einer von der Verwaltung ermöglichten Übergangsregelung im Anschluss an eine zu Lasten eines Umsatzsteuerpflichtigen erfolgten Rechtsprechungsänderung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8g; UStG § 4 Nr. 10b;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Anwendung einer von der Verwaltung ermöglichten Übergangsregelung im Anschluss an eine zu seinen Lasten erfolgte Rechtsprechungsänderung hat und dabei gleichzeitig entgegen der früheren Verwaltungsauffassung gegenläufige steuererhöhende Umstände außer Betracht gelassen werden müssen.