FG Brandenburg - Urteil vom 24.01.2003
1 K 1097/01
Normen:
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 ; UStG (1993) § 4 Nr. 8 Buchst. d ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1 ;

Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Umsätze im Überweisungsverkehr; Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes; Umsatzsteuer 1994

FG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2003 - Aktenzeichen 1 K 1097/01

DRsp Nr. 2003/5583

Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Umsätze im Überweisungsverkehr; Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes; Umsatzsteuer 1994

1. Die Frage, ob die Steuerbefreiungsvorschriften für Umsätze im Überweisungsverkehr gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG bzw. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der 6. EG-Richtlinie eingreifen, entscheidet sich allein nach der Art. der erbrachten Dienstleistung und nicht danach, wer Erbringer oder Empfänger der Leistung gewesen ist. Die erbrachte Leistung muss über eine rein technische Dienstleistung hinausgehen, was (hier) darin zum Ausdruck kommt, dass eigenverantwortliche Entscheidungen des Leistungserbringers zur Übertragung von Geldern und zu rechtlichen und finanziellen Änderungen geführt haben. 2. Der Untersuchungsgrundsatz (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) findet seine Grenze in den Fällen, in denen ein Beteiligter unsubstantiierte Behauptungen ins Blaue hinein aufstellt, für die sich weder nach seinem Vortrag noch aus den beigezogenen Steuerakten Anhaltspunkte ergeben.

Normenkette:

EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 ; UStG (1993) § 4 Nr. 8 Buchst. d ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand: