| Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Eine Kommune schreibt als Träger einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) öffentliche Arbeiten zum Landschaftsbau aus und erteilt einer Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS-Gesellschaft) den Vergaberichtlinien entsprechend den Auftrag. Die ABM-Kräfte werden vom Arbeitsamt zugewiesen und schließen mit der ABS-Gesellschaft einen Arbeitsvertrag. Die ABS-Gesellschaft stellt der Kommune die durch die ABM-Kräfte entstandenen Personalkosten sowie eine Gemeinkostenpauschale in Rechnung. Die Kommune zahlt diese Rechnung u.a. mit den von der Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Fördermitteln.
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