Richtlinie (EU) 2022/890, ABl. L 155 vom 8. 6. 2022 S. 1
112 EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem TITEL VIII STEUERSÄTZE KAPITEL 2 Struktur und Höhe der Steuersätze Abschnitt 2 Ermäßigte Steuersätze
2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )
Die Kommission legt dem Rat bis zum 31. Dezember 2028 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über den Anwendungsbereich des Anhangs III vor, dem erforderlichenfalls geeignete Vorschläge beigefügt sind.