Bis zum 31. März 2032 legt die Kommission dem Rat auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen einen Bewertungsbericht über das Funktionieren der Artikel 201 Absätze 2, 3 und 4, Artikel 201 a, Artikel 204 Absatz 1 Unterabsatz 4 und Artikel 205 Absatz 2, einschließlich ihrer Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, vor, prüft die Notwendigkeit, Artikel 201 a und Artikel 205 Absatz 2 beizubehalten, und unterbreitet erforderlichenfalls einen geeigneten Gesetzgebungsvorschlag.