Richtlinie (EU) 2022/890, ABl. L 155 vom 8. 6. 2022 S. 1
112 EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem TITEL XI PFLICHTEN DER STEUERPFLICHTIGEN UND BESTIMMTER NICHTSTEUERPFLICHTIGER PERSONEN KAPITEL 3 Erteilung von Rechnungen Abschnitt 1 Begriffsbestimmung
2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "elektronische Rechnung" eine Rechnung, welche die nach dieser Richtlinie erforderlichen Angaben enthält und in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.