Richtlinie (EU) 2022/890, ABl. L 155 vom 8. 6. 2022 S. 1
112 EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem TITEL XI PFLICHTEN DER STEUERPFLICHTIGEN UND BESTIMMTER NICHTSTEUERPFLICHTIGER PERSONEN KAPITEL 3 Erteilung von Rechnungen Abschnitt 4 Rechnungsangaben
2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )
Die auf der Rechnung ausgewiesenen Beträge können in jeder Währung angegeben sein, sofern die zu zahlende oder zu berichtigende Mehrwertsteuer nach Anwendung der Umrechnungsmethode nach Artikel 91 in der Währung des Mitgliedstaats angegeben ist.