Richtlinie (EU) 2022/890, ABl. L 155 vom 8. 6. 2022 S. 1
112 EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem TITEL XI PFLICHTEN DER STEUERPFLICHTIGEN UND BESTIMMTER NICHTSTEUERPFLICHTIGER PERSONEN KAPITEL 8 Pflichten bei bestimmten Einfuhr- und Ausfuhrumsätzen Abschnitt 1 Einfuhrumsätze
2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )
Für die Formalitäten bei der Einfuhr der in Artikel 274 genannten Gegenstände sind die für die Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet der Gemeinschaft geltenden gemeinschaftlichen Zollvorschriften maßgebend.