Die Pauschalausgleich-Prozentsätze werden anhand der allein für die Pauschallandwirte geltenden makroökonomischen Daten der letzten drei Jahre bestimmt. 1Die Prozentsätze können auf einen halben Punkt ab- oder aufgerundet werden. 2Die Mitgliedstaaten können diese Prozentsätze auch bis auf Null herabsetzen.