Artikel 7 EWG 77/388
Stand: 17.05.1977
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Abschnitt V. Steuerbarer Umsatz

Artikel 7 77/388/EWG Einfuhr

Artikel 7 Einfuhr

77/388/EWG ( Sechste Umsatzsteuerrichtlinie )

Die Einfuhr eines Gegenstands liegt vor, wenn dieser Gegenstand in das Inland im Sinne des Artikels 3 gelangt.