BGH - Urteil vom 11.05.1982 (5 StR 181/82) - DRsp Nr. 1996/14308
BGH, Urteil vom 11.05.1982 - Aktenzeichen 5 StR 181/82
DRsp Nr. 1996/14308
»Auch bei der schon durch die Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung begangenen Steuerhinterziehung kommt der Jahresumsatzsteuererklärung eine eigenständige Bedeutung im Rahmen einer (weiteren) Steuerverkürzung nach § 370AO zu.«
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