FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.11.2008
4 K 38/07
Normen:
UStG § 17 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 443

Aufgrund eines zivilrechtlich geschlossenen Vergleichs geleistete Zahlungen führen nicht zu einer Korrektur der Umsatzsteuer

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 4 K 38/07

DRsp Nr. 2009/3758

Aufgrund eines zivilrechtlich geschlossenen Vergleichs geleistete Zahlungen führen nicht zu einer Korrektur der Umsatzsteuer

Zahlt der Verkäufer eines Gebäudes auf Grund einer Mietgarantie an den Käufer einen Geldbetrag, so ist dies umsatzsteuerlich als echter Schadensersatz zu bewerten und mindert nicht gemäß § 17 Abs. 1 UStG die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des Gebäudes.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen der Klägerin und dem Finanzamt ist streitig, ob die aufgrund eines zivilrechtlich geschlossenen Vergleichs von der Klägerin geleisteten Zahlungen zu einer Korrektur der Umsatzsteuer gemäß § 17 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) führen. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Gesellschafter der GbR ... hatten sich mit Vertrag vom 3. Oktober 1986 zu einer GbR zusammengeschlossen, deren Zweck der Erwerb eines in ... belegenen Grundstücks, dessen Bebauung und Verwertung war. Das Grundstück wurde mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1986 zum 5. Januar 1987 erworben. Die Klägerin begann mit der Errichtung eines Einkaufszentrums. Nach der geplanten Konzeption sollten sich auf abgegrenzten vermieteten Teilflächen verschiedene Branchen ansiedeln.