1. Die Vollziehung des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides für September 2019 vom 3. Juni 2020 zuletzt geändert durch Bescheid vom 10. Juli 2020 wird ab Fälligkeit und bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung in Höhe von XXX Euro aufgehoben. Die Aufhebung der Vollziehung steht unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung in Höhe von XXX Euro, welche bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 zu erbringen ist.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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