Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger erstrebt die Aufhebung des streitgegenständlichen (Sammel) Abgabenbescheides über Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), soweit er ihn betrifft, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die (Einfuhr-)Umsatzsteuer bereits mit dem Kauf der Ware über eBay im Wege des seit dem 01.07.2021 geltenden Import One Stop Shop (IOSS)-Verfahrens in korrekter Höhe abgeführt worden sei.
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