Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von Ehegatten-Gesamtvermögensgeschäften
BGH, vom 22.04.1975 - Aktenzeichen VI ZR 80/74
DRsp Nr. 1994/5518
Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von Ehegatten-Gesamtvermögensgeschäften
Der eine Grundstücksveräußerung beurkundende Notar muß die Beteiligten über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365BGB aufklären, sofern nicht eine Anwendung der Vorschrift nach Familien- und Güterstand oder der ihm zuverlässig bekannten Vermögensverhältnisse des Veräußerers von vornherein ausscheidet. Nachforschungen darüber, ob das veräußerte Grundstück das (»nahezu«) ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muß er von sich aus nur anstellen, wenn ein konkreter Anhalt für solchen Sachverhalt besteht.