BGH vom 22.04.1975
VI ZR 80/74
Normen:
BGB § 1365 ;
Fundstellen:
BGHZ 64, 246
LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 10
NJW 1975, 1270

Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von Ehegatten-Gesamtvermögensgeschäften

BGH, vom 22.04.1975 - Aktenzeichen VI ZR 80/74

DRsp Nr. 1994/5518

Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von Ehegatten-Gesamtvermögensgeschäften

Der eine Grundstücksveräußerung beurkundende Notar muß die Beteiligten über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB aufklären, sofern nicht eine Anwendung der Vorschrift nach Familien- und Güterstand oder der ihm zuverlässig bekannten Vermögensverhältnisse des Veräußerers von vornherein ausscheidet. Nachforschungen darüber, ob das veräußerte Grundstück das (»nahezu«) ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muß er von sich aus nur anstellen, wenn ein konkreter Anhalt für solchen Sachverhalt besteht.

Normenkette:

BGB § 1365 ;
Fundstellen
BGHZ 64, 246
LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 10
NJW 1975, 1270