Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen des Herrn E 1 am 00.00.2012 eröffneten Insolvenzverfahren.
Der Schuldner, Herr E 1, war zunächst Geschäftsführer und Gesellschafter der E GmbH (gegründet zum 00.00.1996). Der Geschäftsbetrieb der GmbH ruhte nach den Angaben des Schuldners seit dem 00.00.2005. Fortan war er als eingetragener Kaufmann im Bereich des Betriebes eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens nebst Agrarhandel und Erdbewegungen aller Art tätig ("Agrardienste, Erdbewegungen, Holzfällerarbeiten, Abbruchtechnik, Transporte, Baustoffe").
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