FG Münster - Beschluss vom 17.02.2022
5 V 3242/21
Normen:
UStG § 13b;

Aufrechnung des Finanzamts mit einer von einem Bauleistenden abgetretenen Werklohnforderung i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer

FG Münster, Beschluss vom 17.02.2022 - Aktenzeichen 5 V 3242/21

DRsp Nr. 2022/5318

Aufrechnung des Finanzamts mit einer von einem Bauleistenden abgetretenen Werklohnforderung i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer

Tenor

Der Abrechnungsbescheid des Antragsgegners vom 18.11.2021 wegen des Umsatzsteuerbescheids für 2012 vom 26.11.2018 wird in Höhe von xyz € ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Aussetzung der Vollziehung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung der in den Entscheidungsgründen unter Gliederungspunkt II. 3. c) genannten Art in Höhe von xyz €.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 13b;

Gründe

I.

Streitig ist im Rahmen eines Abrechnungsbescheids die Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung des Finanzamts (Antragsgegner) mit einer von einem Bauleistenden an den Antragsgegner abgetretenen Werklohnforderung.