FG Hessen - Urteil vom 14.04.2010
6 K 2122/07
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; AO § 226; UStG § 15; UStG § 18;

Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch eines Insolvenzschuldners; Erstattungsanspruch; Insolvenzverwalter; Insolvenzschuldner; Aufrechnung

FG Hessen, Urteil vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 6 K 2122/07

DRsp Nr. 2010/15421

Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch eines Insolvenzschuldners; Erstattungsanspruch; Insolvenzverwalter; Insolvenzschuldner; Aufrechnung

1. Eine Aufrechnung durch das Finanzamt mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steuerforderungen mit den auf dem Vorsteuerabzug aus der Insolvenzverwaltertätigkeit beruhenden Umsatzsteuererstattungsansprüchen ist möglich. Dabei ist unbeachtlich, dass es sich bei der Insolvenzverwaltervergütungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer um einen gegen die Masse gerichteten Anspruch handelt. 2. Die umsatzsteuerrechtliche Verknüpfung zwischen der Steuerschuld des Leistenden und dem Vorsteuerabzugsanspruch des Leistungsempfängers hat nicht zur Folge, dass auch insolvenzrechtlich die zu entrichtende bzw. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und die abzugsfähige Vorsteuer zwingend in jeder Hinsicht gleich zu behandeln, d.h. derselben Vermögensmasse (Konkursforderung, Masseanspruch oder konkursfreie Forderung) zuzuordnen sind.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; AO § 226; UStG § 15; UStG § 18;

Tatbestand: