BFH - Urteil vom 16.01.2007
VII R 4/06
Normen:
AO § 251 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 387 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 § 16 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 929
BB 2007, 981
BFH/NV 2007, 997
BFHE 216, 385
BStBl II 2007, 747
DB 2007, 1122
DStRE 2007, 728
ZIP 2007, 829
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 11.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen II 426/2003

Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 16.01.2007 - Aktenzeichen VII R 4/06

DRsp Nr. 2007/6799

Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

»Einzelne Vorsteuerbeträge begründen keinen Vergütungsanspruch, sondern sind unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen. Aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Besteuerungszeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zu einer Steuerschuld führt, können daher einzelne Vorsteuerabzugsbeträge aus Leistungen, die vor Insolvenzeröffnung erbracht worden sind, nicht ausgeschieden und durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden.«

Normenkette:

AO § 251 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 387 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 § 16 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe: