FG Niedersachsen - Urteil vom 16.10.2009
16 K 250/09
Normen:
UStG § 2 Abs. 2; AO § 226; InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80; InsO § 95; InsO § § 96;
Fundstellen:
DStRE 2010, 634
EFG 2010, 311

Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus einem neu gegründeten Unternehmen; Insolvenz

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.10.2009 - Aktenzeichen 16 K 250/09

DRsp Nr. 2010/1213

Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus einem neu gegründeten Unternehmen; Insolvenz

1. Besteht Streit über die Frage, ob dem Stpfl. ein Erstattungsanspruch gegen das FA zusteht, wird darüber durch Abrechnungsbescheid gemäß § 218 AO entschieden. 2. Diese Entscheidung ergeht im Erhebungsverfahren und betrifft nicht das Festsetzungsverfahren. 3. Einwendungen gegen Grund und Höhe der dem Abrechnungsbescheid zu Grunde liegenden Steuerfestsetzung können im Verfahren über den Abrechnungsbescheid nicht erhoben werden. Die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide wird nicht mehr geprüft. 4. Zu den Voraussetzungen einer Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO i.V.m. § 387 BGB. 5. Das FA kann gegenüber einer Erstattungsforderung aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einer fälligen USt-Nachzahlung auch dann aufrechnen, wenn der Stpfl. mit seiner früheren Erwerbstätigkeit als Einzelunternehmer insolvent geworden ist und nunmehr erneut als Einzelunternehmer tätig geworden ist. Denn unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten werden hierdurch nicht begründet. 6. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Stpfl. als Unternehmer nicht seine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft i. S. des § 2 UStG. Er wird lediglich in seinem Verwaltungs- oder Verfügungsrecht beschränkt.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2; AO § 226;