Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die an den Beklagten abgetretenen Forderungen, mit denen er gegen Forderungen der Klägerin auf Erstattung von gemäß § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2014 - UStG (2004)- zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer aufrechnet, bestehen und er damit aufrechnen kann.
Die Klägerin ist eine ..., deren Gegenstand laut Satzung ... ist.
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