FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.05.2025
7 K 11132/22
Normen:
UStG (2004) § 13b Abs. 5 S. 2 Hs. 1;

Aufrechnung nach Abtretung mit dem Anspruch eines Leistenden gegen den Leistungsempfänger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer in den sog. Bauträgerfällen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2025 - Aktenzeichen 7 K 11132/22

DRsp Nr. 2026/554

Aufrechnung nach Abtretung mit dem Anspruch eines Leistenden gegen den Leistungsempfänger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer in den sog. Bauträgerfällen

In den sog. Bauträgerfällen hat der Leistende gegen den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Nachzahlung der Umsatzsteuer, mit dem das Finanzamt nach Abtretung aufrechnen kann, wenn für den Leistenden bei Begründung des Erstattungsanspruchs des Leistungsempfängers gegen den Fiskus die Gefahr der Inanspruchnahme durch den Fiskus bestand.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG (2004) § 13b Abs. 5 S. 2 Hs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die an den Beklagten abgetretenen Forderungen, mit denen er gegen Forderungen der Klägerin auf Erstattung von gemäß § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2014 - UStG (2004)- zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer aufrechnet, bestehen und er damit aufrechnen kann.

Die Klägerin ist eine ..., deren Gegenstand laut Satzung ... ist.