I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine ... in der Rechtsform einer GmbH. Sie ist Organgesellschaft innerhalb eines umsatzsteuerrechtlichen Organschaftsverhältnisses nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mit dem von X (Beigeladener zu 3) betriebenen Einzelunternehmen als Organträger.
Der Klägerin wurden von der Y-GmbH Entwässerungsgebühren zusammen mit den Beträgen für den Wasserverbrauch ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
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