Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 08.05.2014 und die Umsatzsteuerfestsetzungen der Jahre 2008 bis 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.03.2013 werden wie folgt geändert:
Die Umsatzsteuer für das Jahr 2007 wird auf ./. 58.140,13 €, die Umsatzsteuer für das Jahr 2008 wird auf 8.448,92 €; die Umsatzsteuer für das Jahr 2009 wird auf 11.412,16 €, die Umsatzsteuer für das Jahr 2010 wird auf 7.793,95 € und die Umsatzsteuer für das Jahr 2011 wird auf 13.525,72 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind, fallen dem Beklagten zur Last,
Der Streitwert wird auf 94.295 € festgesetzt.
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