FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 23.07.2003
13 K 9/00
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 Art. 19 ; UStG (1993) § 15 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1993) § 15 Abs. 4 ; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 5 ; EWGRL 388/77 Art. 19 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1658

Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Sanierungsaufwendungen für ein gemischt genutztes Gebäudegrundstück nach dem Umsatzschlüssel; Umsatzsteuer 1996 und 1997

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 23.07.2003 - Aktenzeichen 13 K 9/00

DRsp Nr. 2003/13192

Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Sanierungsaufwendungen für ein gemischt genutztes Gebäudegrundstück nach dem Umsatzschlüssel; Umsatzsteuer 1996 und 1997

Die Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen für die Sanierung eines Gebäudes mit Wohn- und Gewerbeflächen nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist grundsätzlich als sachgerechte Schätzung i.S. von § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen (Anschluss an BFH-Urteil vom 17.8.2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833; entgegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung, BMF-Schreiben vom 19.11.2002, BStBl I 2002, 1368). Die Schätzung ist jedoch nicht zulässig, soweit die bezogenen Eingangsleistungen den Ausgangsumsätzen unmittelbar zugeordnet werden können.

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 Art. 19 ; UStG (1993) § 15 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1993) § 15 Abs. 4 ; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 5 ; EWGRL 388/77 Art. 19 ;

Tatbestand:

A.

Streitig ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei einem gemischt genutzten Gebäudegrundstück.