Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob das für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination mit der Überlassung der dem Kläger (Kl.) laut der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (sog. GAP-Reform) zugewiesenen Zahlungsansprüche an die Pächter vereinbarte und bezogene Entgelt für umsatzsteuerliche Zwecke gegebenenfalls nach welchen Maßstäben aufzuteilen ist.
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