FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 04.10.2012
4 V 30/11
Normen:
§§ 10, 12 UStG;
Fundstellen:
BB 2013, 86
DStR 2013, 10
DStRE 2013, 609

Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speiseumsätze und die dem Regelsteuersatz unterliegenden Getränkeumsätze

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.10.2012 - Aktenzeichen 4 V 30/11

DRsp Nr. 2012/22306

Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speiseumsätze und die dem Regelsteuersatz unterliegenden Getränkeumsätze

1. Umsätze aus dem Verkauf sog. Sparmenüs, welche zum Pauschalpreis angeboten werden, unterfallen - wenn sie als „Außer-Haus-Menüs” verkauft werden - hinsichtlich der Speisen dem ermäßigten Steuersatz und hinsichtlich des Getränks dem Regelsteuersatz. 2. Der auf die Speisen bzw. Getränke entfallende Teil des Entgelts ist unter Anwendung der einfachst möglichen Berechnungsmethode zu ermitteln

Normenkette:

§§ 10, 12 UStG;

Entscheidungsgründe:

I.

Zwischen den Beteiligten ist die Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speiseumsätze und die dem Regelsteuersatz unterliegenden Getränkeumsätze für die Jahre 2002 bis 2006 strittig.