Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetzes.
Die Klägerin betreibt in Hamburg als Einzelunternehmerin das Hotel "XXX". Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am 4. Dezember 2012 das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz (im Folgenden: HmbKTTG). Das Gesetz wurde im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 18. Dezember 2012 verkündet (HmbGVOBl 2012, 503) und trat zum 1. Januar 2013 in Kraft (§ 11 Abs. 1 HmbKTTG).
Das Gesetz enthält - soweit vorliegend erheblich - im Wesentlichen folgende Regelungen:
"§ 1 Steuergegenstand
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