BGH vom 15.11.1989
IVb ZR 100/88
Normen:
BGB § 1372 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 374
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 40

Auseinandersetzung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen zwischen Eheleuten aus Anlaß der Ehescheidung

BGH, vom 15.11.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 100/88

DRsp Nr. 1994/4092

Auseinandersetzung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen zwischen Eheleuten aus Anlaß der Ehescheidung

Ob eine Scheidungsvereinbarung eine anderweitige Bestimmung gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB enthält, muß durch Auslegung ermittelt werden. Nur wenn sich bei Auslegung der von den Parteien zum Zwecke der Auseinandersetzung und Abwicklung ihrer bisherigen gesellschaftsrechtlichen Beziehungen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung kein Anhaltspunkt dafür ergibt, in welchem Verhältnis die Schulden im Innenverhältnis zu tragen sind, kann auf das Beteiligungsverhältnis an der Innengesellschaft zurückgegriffen werden.

Normenkette:

BGB § 1372 ;

Tatbestand: