Streitig ist die Vorsteuer aus Geschenkgutscheinen bzw. aus der Lieferung der darin enthaltenen Waren.
Die Klägerin (Klin) betreibt einen Sportartikelhandel. Sie erwarb von der Firma E 90 Geschenkgutscheine. Der Text der Gutscheine lautet:
"Geschenkgutschein
Warenzertifikat
Betrag
Ausstellungsdatum
Filiale
Unterschrift Filialleitung
Dieses Warenzertifikat berechtigt Sie, sich bei E aus dem vorhandenen Sortiment Waren bis zum angegebenen Gesamtwert für Rechnung des Rechnungsnehmers auszusuchen. E handelt im Namen des Rechnungsnehmers".
Auf der linken Seite ist außer einer Werbung für E in großen Buchstaben der Name der Klin mit dem Werbezusatz "******" aufgedruckt.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|