I. Die Parteien, beide Deutsche, heirateten am 19. Dezember 1964 in Z. und übten anschließend in Polen rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten aus, bis sie Mitte 1981 in die Bundesrepublik übersiedelten. Hier waren sie ebenfalls rentenversicherungspflichtig erwerbstätig. Im Jahre 1984 kam es zum Scheidungsverfahren; der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin) wurde dem Ehemann (Antragsgegner) am 31. Juli 1984 zugestellt. Im Jahre 1985 kehrte dieser nach Polen zurück.
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