Aus der Ehe der Parteien, die inzwischen geschieden ist, stammen die minderjährigen Kinder Petra, geboren 17. Oktober 1973, und Sonja, geboren 16. August 1976. Sie lebten seit der Trennung der Parteien im Sommer 1981 bei der Beklagten. Das staatliche Kindergeld bezog bis November 1981 der Kläger, ab Dezember 1981 die Beklagte.
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