Ausgleichspflicht für eine während der Ehezeit verursachte, jedoch erst danach aufgetretene Erkrankung
BGH, vom 23.03.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 370/81
DRsp Nr. 1994/4713
Ausgleichspflicht für eine während der Ehezeit verursachte, jedoch erst danach aufgetretene Erkrankung
Tritt die Krankheit erst nach den in der Vorschrift genannten Zeitpunkten ein, so besteht auch dann kein Anspruch, wenn die Ursachen der Erkrankung bereits während der Ehe gesetzt worden sind.