FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.09.2012
3 K 427/11
Normen:
AO § 37 Abs. 2; AO § 218 Abs. 2; AO § 229 Abs. 1 S. 1; AO § 229 Abs. 1 S. 2; AO § 231 Abs. 1; AO § 45; UmwG § 123 Abs. 3; UStG § 2 Abs. 3; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; KStG § 4;

Ausgliederung Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des übertragenden durch den aufnehmenden Rechtsträger Nichtigkeit der an einen BgA gerichteten Steuerbescheide Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs mit der Zahlung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.09.2012 - Aktenzeichen 3 K 427/11

DRsp Nr. 2013/5848

Ausgliederung Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des übertragenden durch den aufnehmenden Rechtsträger Nichtigkeit der an einen BgA gerichteten Steuerbescheide Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs mit der Zahlung

1. Bei der Ausgliederung i. S. d. § 123 Abs. 3 UmwG handelt es sich nicht um den Übergang des gesamten Vermögens eines untergegangenen Rechtsträgers, der zur Annahme einer Gesamtrechtsnachfolge im engeren Sinne von § 45 AO notwendig wäre, sondern um eine besondere Übertragungsart, die es gestattet, anstelle der Einzelübertragung verschiedener Vermögensgegenstände eine allein durch den Parteiwillen zusammengefasste Summe von Vermögensgegenständen in einem Akt zu übertragen. 2. Die Ausgliederung kann es dem aufnehmenden Rechtsträger ermöglichen, Steuererstattungsansprüche des übertragenden Rechtsträgers aus eigenem Recht geltend zu machen, auch wenn der übertragende Rechtsträger von diesen Ansprüchen im Zeitpunkt der Ausgliederung noch keine Kenntnis hatte. 3. Ein einzelner Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist weder Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne noch Körperschaftsteuersubjekt. Bescheide über Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sind an die Trägerkörperschaft zu richten. Ihre Adressierung an den BgA führt zur Nichtigkeit.