FG Hessen - Urteil vom 11.12.2018
4 K 977/16
Normen:
UStG § 4 Nr. 14; GG Art. 12; AO § 30; ZPO § 254;
Fundstellen:
EFG 2019, 745

Auskunftsanspruch; Stufenklage; drittschützende Norm; Wettbewerbsnachteil; Umsatzsteuerbefreiung; Schlechterstellung

FG Hessen, Urteil vom 11.12.2018 - Aktenzeichen 4 K 977/16

DRsp Nr. 2019/5873

Auskunftsanspruch; Stufenklage; drittschützende Norm; Wettbewerbsnachteil; Umsatzsteuerbefreiung; Schlechterstellung

Orientierungssätze: Anspruch auf Auskunft über die steuerliche Behandlung eines Konkurrenten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14; GG Art. 12; AO § 30; ZPO § 254;

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten Auskunft darüber, wie die Umsätze der Beigeladenen besteuert wurden. Insbesondere wird Auskunft über die Anwendung des § 4 Nr. 14 UStG in den Jahren 2006 bis 2012 verlangt. Ferner begehrt der Kläger nach der erteilten Auskunft eventuell erlassene, noch näher zu bezeichnende Umsatzsteuerbescheide der Beigeladenen aufzuheben und/oder zu ändern und/oder noch näher zu bezeichnende Umsatzsteuerbescheide zu erlassen.