BFH - Urteil vom 05.10.2006
VII R 24/03
Normen:
RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 ; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 ; AO (1977) § 30 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 lit. a ; UStG § 2 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 10.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 30456/99

Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb

BFH, Urteil vom 05.10.2006 - Aktenzeichen VII R 24/03

DRsp Nr. 2006/29964

Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb

»1. Einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten hat ein Steuerpflichtiger unbeschadet des Steuergeheimnisses dann, wenn er substantiiert und glaubhaft darlegt, durch eine aufgrund von Tatsachen zu vermutende oder zumindest nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließende unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten konkret feststellbare, durch Tatsachen belegte Wettbewerbsnachteile zu erleiden und gegen die Steuerbehörde mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz geltend machen zu können. 2. Die Auskunft darf erteilt werden, wenn die Konkurrentenklage nicht offensichtlich unzulässig wäre; die Auskunftserteilung setzt nicht die Feststellung voraus, dass dem Auskunftsantragsteller die von ihm behaupteten Rechte, die er auf der Grundlage der ihm erteilten Auskunft verfolgen möchte, tatsächlich zustehen.